Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Nachlasspflegschaften sind Mandate besonderer Art. Hier ist nicht nur Ihre Kompetenz gefragt, Nachlässe zu verwalten, sondern auch die Erben lückenlos ausfindig zu machen. Oft sind dabei Fähigkeiten und Ressourcen gefordert, die im Einzelfall nicht verfügbar sind. Oft stehen diese Möglichkeiten nur auf Erbenermittlung spezialisierten Büros zur Verfügung. Vor allem für Ermittlungen in Osteuropa und Übersee muss die Archivlage bekannt sein, es müssen Mitarbeiter vor Ort tätig werden können und die Kommunikation in den entsprechenden Fremdsprachen muss reibungslos funktionieren. Doch diese Büros werden oft nur dann tätig, wenn das Nachlassvermögen entsprechend hoch ist. Für diese Fälle werden im Regelfall hohe Erfolgshonorare vereinbart. Ihr Fall wird Ihnen dann praktisch aus der Hand genommen. Viele Nachlasspfleger möchten das nicht, sondern wollen selbst Herr des Verfahrens bleiben. Denn insbesondere die Vertretung von Erben außerhalb einer Nachlasspflegschaft und die abschließende Abwicklung eines Falles beinhalten für Sie besondere Verdienstmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten gehen verloren, wenn Sie den Fall aus der Hand geben und nicht selbst für die ermittelten Erben tätig werden. Unser Büro bietet Ihnen die Erbenermittlung auf Honorarbasis an und im Einzelfall auch auf Erfolgsbasis. Sie entscheiden selbst, wie viel Unterstützung Sie von uns bekommen möchten. Nach Absprache werden nur einzelne oder mehrere Urkunden beschafft, aber auf Wunsch auch komplette Ermittlungen durchgeführt. Gern bereiten wir auch Erbscheinanträge für Sie vor. Wir halten Sie über den Ermittlungsstand auf dem Laufenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen vierteljährlich einen Sachstandsbericht per E-Mail zu, der eine gute Basis für die Berichterstattung an das Nachlassgericht ist. Besprechen Sie gerne unverbindlich Ihren Fall mit uns. Sicher finden wir eine gemeinsame Lösung, die für den Bedarf Ihres Falles maßgeschneidert ist. Unsere Leistungen im Detail finden Sie hier. |
Unsere Empfehlung für Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen
Als Berufsverband vertritt der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. die fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger. Er unterstützt und sichert die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und sonstiger Pfleger durch:
Der Verband bietet Gerichten und Notariaten Hilfe bei der Auswahl qualifizierter Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen, insbesondere durch Zugriff auf das Mitgliederverzeichnis. Besuchen Sie die Internetpräsenz des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.
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Ob im Archiv vor Ort oder im Internet: Unser Team hat jahrelange Erfahrung und fundierte Kenntnisse in der Recherche und umfangreiches Rechtswissen rund um das Thema Erbenermittlung und Nachlassabwicklung. Unsere Mitarbeiter pflegen gute persönliche Kontakte zu Archiven im In- und Ausland sowie zu zahlreichen deutschen Gerichten. So können Probleme häufig schnell geklärt und die Bearbeitungsdauer oft verkürzt werden. Damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben, erhalten Sie von uns alle drei Monate einen Bericht über den Stand der Ermittlungen. Den Bericht senden wir Ihnen auf Wunsch auch gern digital (als PDF und/oder Word-Dokument) per E-Mail zu. Mit erfolgreichem Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht und ein aussagekräftiges Erbenbild. Wir händigen Ihnen alle für das Erbscheinverfahren erforderlichen Urkunden und Nachweise sowie eine Liste mit den Kontaktdaten der ermittelten Erben aus. Gern bereiten wir zusätzlich auch den Erbscheinsantrag für Sie vor. Augenhöhe ist uns wichtig. Unsere Dienstleistung für Sie ist darauf ausgerichtet, dass Sie als Nachlasspfleger immer Herr des Verfahrens bleiben und ihren Fall nicht aus den Händen geben müssen. Die Verdienstmöglichkeiten von Nachlasspflegern lassen sich bei Fällen mit höherem Nachlassvermögen oft ausweiten, wenn Sie als Nachlasspfleger für die Erben auch Aufgaben übernehmen, die nicht zum gesetzlichen Auftrag der klassischen Nachlasspflegschaft gehören, die grundsätzlich nach erfolgreicher Ermittlung der Erben endet. Viele Erbengemeinschaften wünschen sich jedoch, dass Sie auch die abschließende Nachlassabwicklung übernehmen. Bei Fragen zur Optimierung des hierfür mit den Erben zu vereinbarenden Honorars und einer entsprechenden Bevollmächtigung können wir Sie gern unterstützen. Sprechen Sie uns bei Bedarf dazu an! |
Unsere Empfehlung für Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen
Als Berufsverband vertritt der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. die fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger. Er unterstützt und sichert die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und sonstiger Pfleger durch:
Der Verband bietet Gerichten und Notariaten Hilfe bei der Auswahl qualifizierter Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen, insbesondere durch Zugriff auf das Mitgliederverzeichnis. Besuchen Sie die Internetpräsenz des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.
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Grundsätzlich wird für die Bearbeitung durch unser Büro ein Honorarsatz von € 95,00 pro Stunde zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Suchgebühren und die Kosten der Urkundenbeschaffung. Der Stundensatz ist einheitlich und beinhaltet die Korrespondenz, Übersetzungen, Ermittlungen vor Ort, Erstellung von Erbenbildern, Analysetätigkeiten, Auswertung alter handschriftlicher Urkunden, Internet- und Datenbankrecherchen, Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, etc. Bei den Kosten steht Transparenz im Vordergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine detaillierte Auslagenzusammenstellung mit Belegen sowie eine genaue Aufstellung des entstandenen Zeitaufwands. Nach der Analyse eines Falles erhalten Sie eine Kosteneinschätzung und können auf Wunsch festlegen, bis zu welchem Gesamtpreis Ermittlungen ohne weitere Rücksprache durchgeführt werden können. Sollte der vereinbarte Kostenrahmen nicht ausreichen, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Absprache ist es auch möglich, dass die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt wird. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen. Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfallen alle anderen Kosten. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass den Erben zukommen zu lassen. |
Unsere Empfehlung für Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen
Als Berufsverband vertritt der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. die fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger. Er unterstützt und sichert die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und sonstiger Pfleger durch:
Der Verband bietet Gerichten und Notariaten Hilfe bei der Auswahl qualifizierter Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen, insbesondere durch Zugriff auf das Mitgliederverzeichnis. Besuchen Sie die Internetpräsenz des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.
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das Erbscheinverfahren und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente, oft auch bei Testamentsvollstreckungen und Grundbuchberichtigungen, spielen in der gerichtlichen und notariellen Praxis häufig eine entscheidende Rolle. Nicht selten sind für die Durchführung von Erbscheinverfahren, vor allem wenn die dritte oder vierte Erbfolgeordnung betroffen ist, komplexe Nachweisketten darzustellen und umzusetzen. Insbesondere wird es schwierig oder sogar unmöglich, wenn Ermittlungen oder Urkundenbeschaffungen in Osteuropa oder in Übersee erforderlich werden. Neben den notwendigen Ermittlungen und der Beschaffung urkundlicher Beweise oder auch von Ersatzbeweisen, bedarf es im Erbscheinverfahren genauer Verfahrenskenntnisse. Oft sind Antragsteller hiermit überfordert und es ist kompetente Hilfe gefragt, die die Aufgabenstellung von Nachlassgerichten und Notaren nicht abdeckt. Als Dienstleister ist unser Büro hier gern bereit, Antragstellern zu helfen und in Erbscheinverfahren - auch in unübersichtlichen Situationen - zum Erfolg beizutragen und so Nachlassgerichte und Notare zu entlasten. |
Erfahrung seit 1993 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Bernd Clasen
Bereits mehr als 20 Jahre bin ich freiberuflich für Nachlassgerichte in Hamburg und Umgebung tätig und habe ich mich als Nachlasspfleger selbstständig gemacht. Seit 1998 gehöre ich der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) an und leite gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Michael Doddek die Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft in der DVEV. Im Jahr 2012 wurde der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) gegründet, dessen Präsidium ich angehöre. Als Referent und Mitglied des Zertifizierungsausschusses der NachlassAkademie beteilige ich mich aktiv an der Aus- und Fortbildung von Nachlasspflegern und bin Mitautor des Handbuchs "Nachlasspflegschaft" (zerb Verlag, 1. Aufl. 2012). Zu meiner Website |
Unsere Mitarbeiter pflegen gute persönliche Kontakte zu Archiven im In- und Ausland sowie zu zahlreichen deutschen Gerichten. So können Probleme häufig schnell geklärt und die Bearbeitungsdauer oft verkürzt werden. In der gerichtlichen und notariellen Praxis fehlt es oft an der erforderlichen Zeit und es ist auch nicht die Zuständigkeit, Antragsteller über das übliche Maß hinaus zu beraten, wie die zur Feststellung des Erbrechts erforderlichen Urkunden beigebracht werden können. Hier kann Antragstellern durch unser Büro geholfen und Gerichte und Notare entlastet werden. Bei der direkten Beauftragung von Erbenermittlungen durch Nachlassgerichte wird die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt und der Nachlass wird nicht mit Kosten belastet. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass an die Erben zur Auskehrung zu bringen. |
Erfahrung seit 1993 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Bernd Clasen
Bereits mehr als 20 Jahre bin ich freiberuflich für Nachlassgerichte in Hamburg und Umgebung tätig und habe ich mich als Nachlasspfleger selbstständig gemacht. Seit 1998 gehöre ich der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) an und leite gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Michael Doddek die Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft in der DVEV. Im Jahr 2012 wurde der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) gegründet, dessen Präsidium ich angehöre. Als Referent und Mitglied des Zertifizierungsausschusses der NachlassAkademie beteilige ich mich aktiv an der Aus- und Fortbildung von Nachlasspflegern und bin Mitautor des Handbuchs "Nachlasspflegschaft" (zerb Verlag, 1. Aufl. 2012). Zu meiner Website |
Grundsätzlich wird für die Bearbeitung durch unser Büro ein Honorarsatz von € 95,00 pro Stunde zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Suchgebühren und die Kosten der Urkundenbeschaffung. Der Stundensatz ist einheitlich und beinhaltet die Korrespondenz, Übersetzungen, Ermittlungen vor Ort, Erstellung von Erbenbildern, Analysetätigkeiten, Auswertung alter handschriftlicher Urkunden, Internet- und Datenbankrecherchen, Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, etc. Bei den Kosten steht Transparenz im Vordergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine detaillierte Auslagenzusammenstellung mit Belegen sowie eine genaue Aufstellung des entstandenen Zeitaufwands. Nach der Analyse eines Falles erhalten Sie eine Kosteneinschätzung und können auf Wunsch festlegen, bis zu welchem Gesamtpreis Ermittlungen ohne weitere Rücksprache durchgeführt werden können. Sollte der vereinbarte Kostenrahmen nicht ausreichen, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Absprache ist es auch möglich, dass die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt wird. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen. Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfallen alle anderen Kosten. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass den Erben zukommen zu lassen. |
Erfahrung seit 1993 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Bernd Clasen
Bereits mehr als 20 Jahre bin ich freiberuflich für Nachlassgerichte in Hamburg und Umgebung tätig und habe ich mich als Nachlasspfleger selbstständig gemacht. Seit 1998 gehöre ich der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) an und leite gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Michael Doddek die Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft in der DVEV. Im Jahr 2012 wurde der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) gegründet, dessen Präsidium ich angehöre. Als Referent und Mitglied des Zertifizierungsausschusses der NachlassAkademie beteilige ich mich aktiv an der Aus- und Fortbildung von Nachlasspflegern und bin Mitautor des Handbuchs "Nachlasspflegschaft" (zerb Verlag, 1. Aufl. 2012). Zu meiner Website |
Nach der Bestattung eines Verstorbenen und der Auflösung des Haushalts stellt sich nicht selten die Frage, wer Erbe geworden ist. Nur in zirka 25 Prozent aller Erbfälle in Deutschland existiert ein gültiges Testament. In den übrigen 75 Prozent der Erbfälle kann es im Bedarfsfall erforderlich sein, einen Erbschein nach gesetzlichem Erbrecht zu beantragen. Das ist oft einfacher gesagt als getan. Besonders, wenn der Erblasser seine Wurzeln in Osteuropa (z.B. Pommern, Schlesien, Ostpreußen, Böhmen, Sudetenland, etc.) hatte, Familienverbände auseinandergerissen wurden oder erbberechtigte Familienangehörige nach Übersee ausgewandert sind. Oft spielen auch Geschehnisse aus den beiden Weltkriegen eine Rolle, weil der Tod eines Beteiligten nach seiner Verschollenheit nicht amtlich beurkundet worden ist. Deutsche Gesetze sind streng und oft kompliziert. Im Erbscheinverfahren ist die Erbfolge lückenlos zu beweisen und es wird keine Rücksicht darauf genommen, wenn Sie die erforderlichen Urkunden nicht vorlegen können. Hier ist kompetente und fachliche Hilfe gefragt und wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihren Erbfall gern und beraten Sie, was zu tun ist. |
Erbfolge
Ehegatten-Erbrecht
Erben 1. Ordnung
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Damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben, erhalten Sie von uns alle drei Monate einen Bericht über den Stand der Ermittlungen. Den Bericht senden wir Ihnen auf Wunsch auch gern digital (als PDF und/oder Word-Dokument) per E-Mail zu. Mit erfolgreichem Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht und ein aussagekräftiges Erbenbild. Wir händigen Ihnen alle für das Erbscheinverfahren erforderlichen Urkunden und Nachweise sowie eine Liste mit den Kontaktdaten der ermittelten Erben aus. Gern bereiten wir zusätzlich auch den Erbscheinsantrag für Sie vor. Nach Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht ist der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft handlungsfähig. Auf Wunsch kann eine Erbengemeinschaft auch unser Büro mit der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses beauftragen, da so die Neutralität gewahrt bleibt – bei Erbengemeinschaften oft ein im Vordergrund stehendes Problem. Insbesondere, wenn sich Beteiligte von Erbengemeinschaften untereinander nicht persönlich kennen oder Beteiligte im Ausland leben, kann die Beauftragung unseres Büros von großem Vorteil sein. Oft entstehen auch steuerliche Fragen oder Grundbesitz sowie Nachlassgegenstände müssen zur Aufteilung in Geld umgewandelt werden. Hierbei können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen oder diese Aufgaben ganz für Sie übernehmen. Hierfür vereinbaren wir einen Preis nach Absprache. |
Erbfolge
Ehegatten-Erbrecht
Erben 1. Ordnung
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Grundsätzlich wird für die Bearbeitung durch unser Büro ein Honorarsatz von € 95,00 pro Stunde zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Suchgebühren und die Kosten der Urkundenbeschaffung. Der Stundensatz ist einheitlich und beinhaltet die Korrespondenz, Übersetzungen, Ermittlungen vor Ort, Erstellung von Erbenbildern, Analysetätigkeiten, Auswertung alter handschriftlicher Urkunden, Internet- und Datenbankrecherchen, Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, etc. Bei den Kosten steht Transparenz im Vordergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine detaillierte Auslagenzusammenstellung mit Belegen sowie eine genaue Aufstellung des entstandenen Zeitaufwands. Nach der Analyse eines Falles erhalten Sie eine Kosteneinschätzung und können auf Wunsch festlegen, bis zu welchem Gesamtpreis Ermittlungen ohne weitere Rücksprache durchgeführt werden können. Sollte der vereinbarte Kostenrahmen nicht ausreichen, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach Absprache ist es auch möglich, dass die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt wird. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen. Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfallen alle anderen Kosten. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass den Erben zukommen zu lassen. |
Erbfolge
Ehegatten-Erbrecht
Erben 1. Ordnung
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"Die Zeit" vom 19. September 2024
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