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Leistungen

Ob im Archiv vor Ort oder im Internet: Unser Team hat jahrelange Erfahrung und fundierte Kenntnisse in der Recherche und umfangreiches Rechtswissen rund um das Thema Erbenermittlung und Nachlassabwicklung. Unsere Mitarbeiter pflegen gute persönliche Kontakte zu Archiven im In- und Ausland sowie zu zahlreichen deutschen Gerichten. So können Probleme häufig schnell geklärt und die Bearbeitungsdauer oft verkürzt werden.

Damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben, erhalten Sie von uns alle drei Monate einen Bericht über den Stand der Ermittlungen. Den Bericht senden wir Ihnen auf Wunsch auch gern digital (als PDF und/oder Word-Dokument) per E-Mail zu.

Mit erfolgreichem Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht und ein aussagekräftiges Erbenbild. Wir händigen Ihnen alle für das Erbscheinverfahren erforderlichen Urkunden und Nachweise sowie eine Liste mit den Kontaktdaten der ermittelten Erben aus.

Gern bereiten wir zusätzlich auch den Erbscheinsantrag für Sie vor. Nach Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht ist der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft handlungsfähig. Auf Wunsch kann eine Erbengemeinschaft auch unser Büro mit der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses beauftragen, da so die Neutralität gewahrt bleibt – bei Erbengemeinschaften oft ein im Vordergrund stehendes Problem.

Insbesondere, wenn sich Beteiligte von Erbengemeinschaften untereinander nicht persönlich kennen oder Beteiligte im Ausland leben, kann die Beauftragung unseres Büros von großem Vorteil sein.

Oft entstehen auch steuerliche Fragen oder Grundbesitz sowie Nachlassgegenstände müssen zur Aufteilung in Geld umgewandelt werden. Hierbei können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen oder diese Aufgaben ganz für Sie übernehmen. Hierfür vereinbaren wir einen Preis nach Absprache.

Wie kann es am besten für Sie weitergehen?
→ Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
→ Individuelles Angebot für Ihre Erbenermittlung per E-Mail anfordern

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Ob im Archiv vor Ort oder im Internet: Unser Team hat jahrelange Erfahrung und fundierte Kenntnisse in der Recherche und umfangreiches Rechtswissen rund um das Thema Erbenermittlung und Nachlassabwicklung. Unsere Mitarbeiter pflegen gute persönliche Kontakte zu Archiven im In- und Ausland sowie zu zahlreichen deutschen Gerichten. So können Probleme häufig schnell geklärt und die Bearbeitungsdauer oft verkürzt werden.

Damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben, erhalten Sie von uns alle drei Monate einen Bericht über den Stand der Ermittlungen. Den Bericht senden wir Ihnen auf Wunsch auch gern digital (als PDF und/oder Word-Dokument) per E-Mail zu.

Mit erfolgreichem Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Bericht und ein aussagekräftiges Erbenbild. Wir händigen Ihnen alle für das Erbscheinverfahren erforderlichen Urkunden und Nachweise sowie eine Liste mit den Kontaktdaten der ermittelten Erben aus.

Gern bereiten wir zusätzlich auch den Erbscheinsantrag für Sie vor. Nach Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht ist der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft handlungsfähig. Auf Wunsch kann eine Erbengemeinschaft auch unser Büro mit der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses beauftragen, da so die Neutralität gewahrt bleibt – bei Erbengemeinschaften oft ein im Vordergrund stehendes Problem.

Insbesondere, wenn sich Beteiligte von Erbengemeinschaften untereinander nicht persönlich kennen oder Beteiligte im Ausland leben, kann die Beauftragung unseres Büros von großem Vorteil sein.

Oft entstehen auch steuerliche Fragen oder Grundbesitz sowie Nachlassgegenstände müssen zur Aufteilung in Geld umgewandelt werden. Hierbei können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen oder diese Aufgaben ganz für Sie übernehmen. Hierfür vereinbaren wir einen Preis nach Absprache.

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