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Kosten

Die Bearbeitung von Erbfällen erfordert spezielle Fähigkeiten, gute rechtliche Kenntnisse, oft Fremdsprachen und die Kenntnis der Archivlage und der Ermittlungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich wird für die Bearbeitung durch unser Büro ein Honorarsatz von € 95,00 pro Stunde zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Suchgebühren und die Kosten der Urkundenbeschaffung.

Der Stundensatz ist einheitlich und beinhaltet die Korrespondenz, Übersetzungen, Ermittlungen vor Ort, Erstellung von Erbenbildern, Analysetätigkeiten, Auswertung alter handschriftlicher Urkunden, Internet- und Datenbankrecherchen, Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, etc.

Bei den Kosten steht Transparenz im Vordergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine detaillierte Auslagenzusammenstellung mit Belegen sowie eine genaue Aufstellung des entstandenen Zeitaufwands.

Nach der Analyse eines Falles erhalten Sie eine Kosteneinschätzung und können auf Wunsch festlegen, bis zu welchem Gesamtpreis Ermittlungen ohne weitere Rücksprache durchgeführt werden können. Sollte der vereinbarte Kostenrahmen nicht ausreichen, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nach Absprache ist es auch möglich, dass die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt wird. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen.

Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfallen alle anderen Kosten. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass den Erben zukommen zu lassen.

Wie kann es am besten für Sie weitergehen?
→ Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
→ Individuelles Angebot für Ihre Erbenermittlung per E-Mail anfordern

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Die Bearbeitung von Erbfällen erfordert spezielle Fähigkeiten, gute rechtliche Kenntnisse, oft Fremdsprachen und die Kenntnis der Archivlage und der Ermittlungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich wird für die Bearbeitung durch unser Büro ein Honorarsatz von € 95,00 pro Stunde zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Suchgebühren und die Kosten der Urkundenbeschaffung.

Der Stundensatz ist einheitlich und beinhaltet die Korrespondenz, Übersetzungen, Ermittlungen vor Ort, Erstellung von Erbenbildern, Analysetätigkeiten, Auswertung alter handschriftlicher Urkunden, Internet- und Datenbankrecherchen, Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, etc.

Bei den Kosten steht Transparenz im Vordergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine detaillierte Auslagenzusammenstellung mit Belegen sowie eine genaue Aufstellung des entstandenen Zeitaufwands.

Nach der Analyse eines Falles erhalten Sie eine Kosteneinschätzung und können auf Wunsch festlegen, bis zu welchem Gesamtpreis Ermittlungen ohne weitere Rücksprache durchgeführt werden können. Sollte der vereinbarte Kostenrahmen nicht ausreichen, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nach Absprache ist es auch möglich, dass die Fallbearbeitung auf eigenes wirtschaftliches Risiko unseres Büros durchgeführt wird. In diesem Fall werden die üblichen durch die Rechtsprechung festgestellten Erfolgshonorarsätze berechnet, die je nach Fallgestaltung zwischen 10 % und 33 % des Nachlasses liegen.

Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entfallen alle anderen Kosten. Das Erfolgshonorar wird mit den ermittelten Erben vereinbart und entsteht nur dann, wenn es gelingt, das Erbrecht zu beweisen und den Nachlass den Erben zukommen zu lassen.

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